Was ist der Unterschied zwischen
dem Begriff „Heilpraktiker“ und dem Begriff „Homöopath“ ?
Der Titel Heilpraktiker bedeutet, dass die betreffende Person eine Prüfung beim Gesundheitsamt vor dem Amtsarzt abgelegt hat, die schulmedizinisches Wissen zugrunde legt. Naturheilkundliches Fachwissen ist hier nicht gefragt. Der Heilpraktiker muss in der Lage sein lebensbedrohliche Erkrankungen und Notfälle zu erkennen, um den Patienten bei Bedarf zu einem Facharzt oder ins Krankenhaus schicken zu können. Naturheilkundlich behandelt wird erst dann, wenn keine akute Gefahr besteht!
Heilpraktiker zu sein besagt, dass man naturheilkundlich arbeiten darf, sagt aber nichts darüber aus auf welche Art man das tut.
Es gibt eine Vielzahl von Therapiemöglichkeiten. Um nur einige zu nennen:
Akupunktur, Bachblüten, Cranio-Sacrale Therapie, Homöopathie, Hypnose, Kinesiologie, Magnetfeldtherapie, naturheilkundliche Komplexmittel uvm.
Wie der einzelne Heilpraktiker arbeitet, ist u.a. auf dem Praxisschild zu finden.
Die Bezeichnung „Heilpraktiker“ zu führen ist vergleichbar mit einem Führerschein: Man darf ein Fahrzeug führen und kennt die Straßenverkehrsordnung.
Die Therapieform entspricht somit dem Fahrzeug, das man sich ausgesucht hat; sei es ein Bus, Motorrad, Auto, LKW oder Roller…
Der Begriff „Homöopath/in“ darf, wenn man es genau nimmt, nur von Ärzten/innen getragen werden, die eine homöopathische Zusatzausbildung haben. Ein Heilpraktiker/in muss die Tätigkeit umschreiben:
z.B. Heilpraktiker/in - Fachrichtung Klassische Homöopathie.
Homöopathie ist somit eine Therapieform.
Im Sprachgebrauch ist das allerdings sehr hinderlich und der Patient spricht so auch beim Heilpraktiker üblicherweise von seinem „Homöopathen…“ bzw. seiner "Homöopathin".